Für Anwaltskanzleien und Notariate · FabStack GmbH, Lage

Zwei Wächter statt guter Vorsätze.

Der eine sorgt dafür, dass Mandantennamen die Kanzlei nicht verlassen. Der andere prüft jede Fundstelle, die die KI behauptet, gegen die amtliche Datenbank des Bundes, bevor Sie den Schriftsatz lesen. Dazwischen ein Chat-Fenster, das Ihrer Kanzlei gehört, auf einem Server in Deutschland, mit einer Ampel-Dienstanweisung, die Ihre Kanzleileitung zeichnen kann. Beides können Sie hier selbst ausprobieren: den Wächter und die Fundstellen-Prüfung, ohne Formular und ohne Anmeldung.

Mandatsdaten werden vor dem Absenden ersetzt und in der Antwort zurückgetauscht Fundstellen live gegen die offene Bundes-API geprüft Abrechnung nach Nutzung statt pro Kopf

Diese KI trifft keine Entscheidung. Sie gibt keine Erfolgsprognose ab. Sie berechnet keine Fristen. Und sie verschickt nichts über beA. Warum das keine Einstellung ist, die man umlegen kann, steht in Abschnitt 2.

Der Dienstagnachmittag

Ein Aktenkonvolut, zweihundert Seiten, und die Erwiderung ist am Freitag fällig

Sechs Fälle aus der Kanzleiwirklichkeit. Die Zeitangaben stammen aus Erfahrungswerten einzelner Anwältinnen und Anwälte, sie werden hier nirgends zu einer Jahresersparnis addiert, und das erste Lesen der Akte ist darin nicht enthalten. Der Ampelpunkt an jeder Karte sagt, welche Stufe der Dienstanweisung der Fall berührt.

Zweihundert Seiten bis Freitag

Vorher: Das Konvolut der Gegenseite kommt Dienstag. Sachverhalt, Streitpunkte, Beweisangebote und Widersprüche herausarbeiten kostet den halben Mittwoch.

Nachher: Akte hochladen, der Wächter ersetzt Namen, Anschriften und Kontonummern vor dem Absenden. Zurück kommt eine geordnete Übersicht mit Zeitschiene und offenen Punkten. Prüfen und verantworten bleibt anwaltliche Arbeit.

Assistent: Akten-Zusammenfasser. Der Fall, mit dem die meisten Kanzleien anfangen.

Gibt es dazu Rechtsprechung?

Vorher: Eine abstrakte Frage, drei Datenbanken, vierzig Minuten, und am Ende doch der Verdacht, die entscheidende Entscheidung übersehen zu haben.

Nachher: Die Frage abstrakt gestellt, ohne einen einzigen Mandatsbezug. Die Antwort kommt mit Fundstellen, und jede einzelne davon ist geprüft, bevor Sie sie lesen.

Assistent: Rechtsprechungs-Rechercheur. Grüne Stufe, kein Mandatsbezug, jederzeit erlaubt.

Der erste Entwurf, der immer der schlechteste ist

Vorher: Freitag, 17 Uhr, die Erwiderung ist im Kopf fertig und auf dem Papier leer.

Nachher: Gliederung und Stichworte hinein, ein Rohentwurf im Stil des Hauses heraus. Die Platzhalter werden in der Antwort automatisch wieder durch die echten Namen ersetzt, sodass Sie einen lesbaren Entwurf bekommen und keinen Lückentext.

Assistent: Schriftsatz-Entwerfer. Jede Fundstelle im Entwurf wird geprüft.

Das Schreiben, das der Mandant versteht

Vorher: Das Urteil ist da, die Übersetzung in eine Sprache, die der Mandant versteht, kostet jedes Mal eine halbe Stunde und gerät trotzdem juristisch.

Nachher: Ein Entwurf in Alltagssprache, mit der Rechtslage intakt und den Fristen hervorgehoben. Sie kürzen und zeichnen.

Assistent: Mandantenschreiben-Übersetzer.

Der Vertrag, den jemand anders entworfen hat

Vorher: Fremdentwurf prüfen heißt: dreimal lesen, und beim dritten Mal fällt die Klausel auf, die beim ersten Mal harmlos aussah.

Nachher: Eine strukturierte Prüfung auf Vollständigkeit, Widersprüche und ungewöhnliche Klauseln, jeder Befund mit Begründung. Das ersetzt Ihr Lesen nicht, es lenkt es.

Assistent: Vertrags- und Klauselprüfer.

Die Frage, die keiner gern stellt

Vorher: Ein Rechtsgebiet am Rand des eigenen Schwerpunkts. Die Grundlagen nachlesen kostet Zeit, die niemand abrechnet.

Nachher: Ein Gespräch mit einem Werkzeug, das nicht müde wird, mit Verweis auf die Norm. Ohne Mandatsbezug, also grüne Stufe, und ohne dass jemand in der Kanzlei mitbekommt, was Sie gefragt haben.

Der Nutzen, der in keiner Wirtschaftlichkeitsrechnung auftaucht und den alle nennen.
Die Assistenten, die in diesen sechs Fällen nicht vorkommen

Gegner-Analyse zerlegt einen gegnerischen Schriftsatz in Behauptungen, Rechtsansichten und Beweisangebote. Sachverhalts-Strukturierer bringt Notizen aus dem Erstgespräch in eine geordnete Darstellung mit Zeitschiene. Diktat-Nachbearbeiter macht aus einem Transkript einen sauberen Text; zur Audio-Lücke sagen wir in Abschnitt 5 etwas Unangenehmes. RVG-Erläuterer erklärt Gebührentatbestände an Beispielen und rechnet ausdrücklich keine Kostennote. Für Notariate gibt es sechs eigene Assistenten, weiter unten.

Zuerst die Grenzen

Was dieses System nicht tut

Wer Ihnen sagt, wo die Grenzen sind, dem können Sie den Rest glauben. Vier Dinge sind hier bewusst nicht gebaut, und keines davon aus technischen Gründen.

Keine Fristenberechnung

Fristversäumnis ist der häufigste Regressfall der Anwaltschaft. Fristen gehören in den Fristenkalender Ihrer Kanzleisoftware, mit Vorfrist, Erledigungsvermerk und Vier-Augen-Kontrolle. Der Assistent darf erklären, wie eine Frist läuft. Er berechnet sie nicht, und er überwacht sie nicht.

Kein automatischer beA-Versand

Die Schnittstelle gibt es, technisch wäre es eine Fingerübung. Ein automatisch versendeter Schriftsatz verlässt aber Ihren Verantwortungsbereich, bevor ihn jemand gelesen hat. Eingehende Nachrichten aufbereiten: denkbar. Ausgehende automatisch versenden: nein.

Keine Erfolgsprognose

Kein "Ihre Klage hat 70 Prozent Erfolgsaussicht". Prozessrisiko einzuschätzen ist anwaltliche Kernleistung und lässt sich nicht aus Textstatistik ableiten. Ein Werkzeug, das so etwas anbietet, verkauft Ihnen eine Zahl, für die Sie haften.

Keine Rechtsberatung an Ihre Mandanten

Das System ist ein Werkzeug der Kanzlei für die Kanzlei. Ein Mandantenportal mit KI-Auskunft berührt das Rechtsdienstleistungsgesetz und wäre ein anderes Produkt mit einer anderen Prüfung.

Die zweite Ehrlichkeit, gleich daneben: Sprachmodelle irren sich mitunter überzeugend. Jede Antwort ist ein Entwurf, nie ein Endprodukt. Deshalb steht in diesem Produkt der Fundstellen-Prüfer, und deshalb steht die Prüfpflicht in der Dienstanweisung, die Sie mitbekommen. Das Kammergericht hat das im Beschluss vom 20.11.2025 so ausgesprochen: KI-Hilfe ist erlaubt, die Prüfung der zitierten Fundstellen ist Pflicht.

Wächter eins, nach draußen

Das Modell bekommt Platzhalter, nicht Ihren Aktenstamm

Bei den meisten Angeboten ist der Schutz von Mandatsdaten eine Verhaltensregel an Ihre Mitarbeiter. Hier ist er eine Funktion: geprüft gegen den Aktenstamm aus Ihrer Kanzleisoftware, sichtbar vor dem Absenden, und in der Antwort wieder zurückgetauscht. Sie müssen uns das nicht glauben, Sie können es hier tippen. Dieses Widget rechnet vollständig in Ihrem Browser und sendet nichts ab.

Was Sie schreiben
Was das Modell bekommt
Prüfansicht

Demo-Aktenstamm dieses Widgets: Henriette Vosskamp (Mandantin), Gerd Brinkmeier (Gegner), Deniz Aslan (Zeuge), Nordlicht Bauträger GmbH (Mandantin), Rüdiger Sattler (Gegner), Karla Wüstenberg (Dritte), Aktenzeichen 24/0117 und 25/0042. Produktiv kommt der Stamm aus dem Export Ihrer Kanzleisoftware und liegt auf Ihrem Server.

Drei Schichten

Abgleich gegen den Aktenstamm Ihrer Kanzleisoftware (Rolle, Name, eigenes Aktenzeichen). Feste Muster für IBAN, Handelsregister, Grundbuchblatt, Steuernummer, Steuer-ID, Telefon, E-Mail, Anschrift und Geburtsdatum. Ein lokaler Restfänger für unbekannte Namen.

Rollen statt Nummern

Mandant, Gegner, Zeuge und Dritte sind im Schriftsatz nicht austauschbar. Die Platzhalter tragen die Rolle mit, sonst schreibt das Modell Unsinn über die falsche Partei.

Fail-closed

Auch ohne Treffer im Aktenstamm gilt eine Anfrage als gelb, sobald sie nach Mandat riecht: "mein Mandant", eine Parteirolle, eine Anrede mit Namen, ein genanntes Aktenzeichen, ein Geburtskontext. Ein Fehlalarm kostet eine etwas schwächere Antwort, ein Durchrutscher kostet die Verschwiegenheitspflicht.

Die Ersetzung passiert vor dem Absenden. Die Zuordnung von Name zu Platzhalter wird nur im Arbeitsspeicher gehalten und nach dem Rücktausch verworfen, nie gespeichert. Diese beiden Sätze tragen die gesamte Risikobewertung, deshalb stehen sie hier und nicht in einer Fußnote.

Was der Wächter absichtlich nicht schwärzt, und warum das die schwierigste Entscheidung war: Fremde Aktenzeichen. "VIII ZR 198/15" ist ein öffentliches BGH-Urteil, "8 O 4860/25" kann Ihr laufendes Verfahren sein. Ein Muster kann das nicht unterscheiden. Wer alle Aktenzeichen schwärzt, zerstört jede Rechtsrecherche und macht das Produkt für den einzigen Zweck unbrauchbar, für den es gekauft wird. Geschwärzt wird deshalb nur, was in Ihrem Aktenstamm steht. Ein unbekanntes Aktenzeichen macht die Anfrage gelb, bleibt aber lesbar. Dasselbe gilt für Urteilsdaten: "BGH, Urteil vom 13.04.2016" bleibt stehen, "geboren am 13.04.1968" nicht.

Wächter zwei, nach innen

Jede Fundstelle wird geprüft, bevor Sie sie lesen

Es gibt die Fälle bereits. Das Kammergericht hat am 20.11.2025 eine Anwältin ermahnt, weil ihr Schriftsatz erfundene Rechtsprechungszitate enthielt. Das Amtsgericht Köln rügte am 02.07.2025 einen Anwalt aus demselben Grund. Das Landgericht Darmstadt strich einem Sachverständigen die Vergütung vollständig, weil er sein Gutachten unerkannt von einer KI erstellen ließ. In allen drei Fällen hätte eine maschinelle Gegenprüfung den Schaden verhindert.

Deshalb läuft hinter jeder Antwort eine Prüfung: Jedes Aktenzeichen im Text wird gegen die amtliche Rechtsinformations-API des Bundes gehalten. Das Widget unten macht genau das, live, aus Ihrem Browser heraus. Es ist keine Simulation und keine hinterlegte Liste.

Diese Prüfung fragt testphase.rechtsinformationen.bund.de ab, den offenen Dienst des Bundesministeriums der Justiz. Nach außen gehen ausschließlich die Aktenzeichen, kein Sachverhalt, keine Namen, keine Kennung. Der Bestand dieser Quelle umfasst heute Bundesgerichte; was das für Instanzrechtsprechung bedeutet, steht direkt darunter.

Belegt

Das Aktenzeichen steht in der amtlichen Datenbank, mit Gericht und Entscheidungsdatum. Weicht das im Text genannte Gericht davon ab, wird auch das gemeldet.

Nicht auffindbar

Nur bei Bundesgerichten, denn nur deren Bestand ist dort vollständig geführt. Das ist das starke Signal: Ein BGH-Aktenzeichen, das dort fehlt, gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.

Nicht prüfbar

Bei Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Die amtliche Bundesquelle führt sie nicht. Nicht gefunden heißt hier ausdrücklich nicht: existiert nicht. Das sagen wir so, weil das Gegenteil eine Haftungsfalle wäre.

Der Fehler, den man hier machen kann, und den wir nicht machen: Die Suche der Bundes-API ist unscharf. Das erfundene Aktenzeichen "IX ZB 999/99" liefert vierzehn Treffer, obwohl es die Entscheidung nicht gibt. Wer auf die Trefferzahl prüft statt auf einen exakten Abgleich, bestätigt damit jede Halluzination und richtet mehr Schaden an, als er verhindert. Unsere Prüfung vergleicht das gesuchte Aktenzeichen exakt gegen das Feld, in dem die Datenbank ihre Aktenzeichen führt. Sie können das im Widget nachstellen: Der zweite Beispielknopf enthält genau diesen Fall.

Und die Grenze dieser Prüfung, die in jedem Prüfbericht mitsteht: Sie sagt, ob es die Entscheidung unter diesem Aktenzeichen gibt. Sie sagt nicht, ob die Entscheidung das trägt, wofür sie zitiert wird. Das Nachschlagen im Original ersetzt sie nicht, sie macht es nur an den richtigen Stellen dringlich.

Die unangenehme Seite

Was der Wächter nicht erkennt

Ein Anbieter, der seine Schwächen zeigt, hat gerade bewiesen, dass er sie kennt. Fünf Fehlerklassen, alle mit Beispiel, keine abstrakt:

1. Der fehlende Stammeintrag

"Der Geschäftsführer hat zugesagt, dass Herr Kettelhoit den Termin wahrnimmt." Kettelhoit steht nicht im Aktenstamm, weil er nie als Beteiligter angelegt wurde. Der Name geht durch. Was greift: Die Fail-closed-Regel erkennt die Anrede und macht die Anfrage gelb, das Modell im Drittland bekommt sie also nicht.

2. Die Kontextidentifizierung

"Der Bauunternehmer aus dem Nachbarort, dessen Tochtergesellschaft letztes Jahr insolvent wurde." Kein Name, kein Muster, und trotzdem im Zweifel eindeutig. Gegen diese Klasse hilft kein Wächter, sondern nur die rote Ampelstufe.

3. Der Tippfehler

"Vosskam" statt "Vosskamp". Ein Listenabgleich ist exakt, sonst würde er halbe Wörter zerlegen. Genau deshalb gibt es die Prüfansicht vor dem Absenden: Wer dort sieht, dass ein Name nicht ersetzt wurde, korrigiert ihn.

4. Der Fremdtext

Ein eingefügtes Schreiben der Gegenseite enthält Namen von Personen, die in keiner Akte stehen: Sachbearbeiter, Zeugen, Nachbarn. Sie sind dem Wächter unbekannt.

5. Der Sachverhalt selbst

Bei einem pressebekannten Mandat, einer seltenen Konstellation am kleinen Ort oder einem konkreten Tatvorwurf ist der pseudonymisierte Text weiterhin zuzuordnen. Das ist keine Schwäche der Umsetzung, das ist die Grenze des Verfahrens.

6. Das Diktat

Anwälte diktieren, und die Tonaufnahme durchläuft den Wächter nicht: Sie geht als Audio an die Spracherkennung, erst das Transkript wird geschwärzt. Bis die Spracherkennung auf Ihrem eigenen Server läuft, bleibt Diktat auf grüne Aufgaben beschränkt, und genau so steht es in der Dienstanweisung.

Zur Messung, offen gesagt: Unser Selbsttest umfasst derzeit 26 Ersetzungsfälle und 10 Verdachtsfälle und läuft vollständig durch. Er misst Konsistenz, nicht Betriebsrecall: Die Fälle stammen vom selben Team wie die Regeln. Eine Prozentzahl behaupten wir deshalb nicht. Belastbar wird eine Erkennungsquote erst an einem unabhängigen Testsatz aus echten, anonymisierten Akten Ihrer Kanzlei, und genau das ist ein eigener Arbeitsschritt im Projekt.

Und die Rechtsklarstellung, bevor sie jemand anders ausspricht: Der Wächter anonymisiert nicht, er pseudonymisiert. Die Verarbeitung bleibt personenbezogen und gehört in Ihr Verarbeitungsverzeichnis. Den Textbaustein dafür liefern wir mit.

Die Hausregel

Die Ampel: ein Blatt, auf das Sie zeigen können

In einer Kanzlei ist praktisch alles vertraulich, bis hin zur Tatsache der Mandatierung. Eine Ampel, die das ignoriert, ist Dekoration. Diese hier fängt deshalb mit Rot an.

Rot bleibt im Haus

Nicht weil die Technik versagt, sondern weil Pseudonymisierung hier strukturell nicht trägt:

  • Sachverhalte, die für sich identifizierend sind: Presseberichterstattung, prominente Beteiligte, seltene Konstellationen am kleinen Ort
  • Strafverteidigung mit konkretem Tatvorwurf, Sexualstrafrecht, Gesundheitsdaten und andere besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO
  • Mandate, in denen der Mandant widersprochen hat oder die Mandatsvereinbarung den KI-Einsatz nicht deckt
  • Beschlagnahmeschutz und Zeugnisverweigerungsrecht als Kern des Mandats, Whistleblower-Identitäten, laufende interne Untersuchungen

Für rote Fälle bleibt das Modell auf Ihrem eigenen Server oder die klassische Arbeitsweise ohne KI. Das ist eine legitime Antwort.

Grün, jederzeit

Kein Mandatsbezug, kein Personenbezug:

  • abstrakte Rechtsfragen und Normrecherche
  • Rechtsprechungsrecherche ohne Fallbezug
  • Textbausteine und Klauselformulierungen ohne Parteinamen
  • Schriftsatzstruktur, Fortbildung, Fachbegriffe erklären

Hier liegt ein erheblicher Teil des Nutzens, und es ist der Teil, mit dem Sie ohne jede berufsrechtliche Vorklärung anfangen können.

Gelb, nur geschwärzt

Der Alltag, technisch abgesichert durch den Wächter und begrenzt durch dessen Schwächen:

  • Aktenzusammenfassung und Schriftsatzentwurf
  • Vertrags- und Klauselprüfung
  • Mandantenschreiben
  • Analyse gegnerischer Schriftsätze
  • Sachverhaltsstrukturierung nach dem Erstgespräch

Gelbe Anfragen hält das System serverseitig vom Drittland-Modell fern, auch wenn jemand es von Hand auswählt.

Die Sortierübung: fünf Fälle, wo gehören sie hin?

Erfahrungsgemäß sitzt die Ampel nach fünf Fällen. Probieren Sie es.

Genau dieser Text wird als Entwurf einer Dienstanweisung mitgeliefert, mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Berufsrechtsberater angepasst und von der Kanzleileitung gezeichnet. Im Notariat heißt das Papier Dienstanweisung nach § 26a BNotO und trägt zugleich die Auswahl- und Überwachungsentscheidung.

§ 43e BRAO, § 203 StGB

Der Auftragsverarbeitungsvertrag reicht nicht, und das ist der Punkt

Datenschutz und Verschwiegenheit sind zwei getrennte, jeweils sanktionierte Ebenen. Das Positionspapier des Deutschen Anwaltvereins vom April 2026 betont ausdrücklich, dass das Berufsrecht höhere Anforderungen stellt als die Datenschutz-Grundverordnung. Wer Ihnen ein KI-Werkzeug mit dem Hinweis "wir haben einen AVV" verkauft, hat die Hälfte übersehen.

Was § 43e BRAO verlangt

  • eine dokumentierte Auswahlentscheidung
  • eine Vereinbarung in Textform
  • die ausdrückliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit mit Belehrung über die Strafbarkeit nach § 203 StGB
  • eine Regelung zur Unterbeauftragung
  • eine gesonderte Prüfung, wenn im Ausland verarbeitet wird

Was wir dafür liefern

  • die Verpflichtungserklärung in Textform im Entwurf, für uns als Dienstleister
  • die Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Firma, Sitz und Zweck
  • eine Technikbeschreibung des Wächters mit Messprotokoll
  • den Baustein für Ihr Verarbeitungsverzeichnis
  • das Löschkonzept mit Fristen und die Zero-Retention-Klauseln der Modellanbieter im Wortlaut, einschließlich ihrer Ausnahmen
  • eine Zuarbeit zur Datenschutz-Folgenabschätzung
  • die Ampel-Dienstanweisung im Entwurf

Was wir ausdrücklich nicht liefern: die rechtliche Bewertung. Ob das AWS-Addendum in seiner aktuellen Fassung für § 43e Abs. 2 und 3 BRAO genügt, ob die EU-Vertragsentität trotz US-Mutterkonzern Absatz 4 standhält und ob Ihre Mandatsvereinbarung eine KI-Klausel braucht: Das entscheiden Sie oder ein von Ihnen beauftragter Berufsrechtsberater. Wir sind die Technikseite, und bei einer Zielgruppe aus Volljuristen ist das keine Schwäche, sondern die richtige Arbeitsteilung. Wo eine Kanzlei für die Prüfung gesucht wird, vermitteln wir gern.

Wo gerechnet wird, entscheiden Sie

1 Ihr eigener Server

Offene Modelle auf Kanzlei-Hardware. Nichts verlässt das Haus. Schwächer bei anspruchsvoller Recherche, stark bei Zusammenfassungen. Für rote Fälle und als Rückfallebene.

2 Europäische Anbieter

Mistral, Scaleway in Paris, IONOS. Kein Drittlandthema, ordentliche Qualität. Der Regelfall für gelbe Anfragen.

3 Claude über AWS Frankfurt

Spitzenqualität, EU-Region, technisch erzwungenes Nichtspeichern, und AWS bietet für Berufsgeheimnisträger eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB an. Bleibt ein Drittland-Thema wegen des US-Mutterkonzerns, das Sie bewerten müssen. Sie können diesen Steckplatz leer lassen, und das Produkt bleibt vollständig nutzbar.

Umschalten ist Konfiguration, kein Umbau: Oberfläche, Konten, Wächter und Ampel bleiben identisch. Sie sind an keine Modellentscheidung gebunden, die Sie heute treffen.

Für Notariate

Im Notariat gelten andere Voreinstellungen, nicht andere Werbetexte

Das Rundschreiben 1/2026 der Bundesnotarkammer zieht eine scharfe Linie zwischen Akten und Werkzeugen. Akten und Verzeichnisse nach den §§ 43 ff. NotAktVV bleiben lokal. Hilfsmaterialien dürfen in die Cloud, brauchen aber mindestens eine wöchentliche lokale Sicherung und volle Arbeitsfähigkeit auch bei komplettem Cloud-Ausfall. Zu US-Anbietern wird ausdrücklich auf Herausgabepflichten gegenüber US-Behörden hingewiesen, auch bei Servern in Deutschland, und die Kammer empfiehlt, europäische Anbieter systematisch zu prüfen.

Das Rundschreiben äußert sich nicht ausdrücklich zu KI-Diensten. Wir sagen offen, dass die folgende Auslegung unsere ist und nicht die der Kammer: Wer die Logik des Rundschreibens fortschreibt, landet im Notariat bei europäischen Modellen als Regelfall. Deshalb wird eine Notariats-Anlage bei uns anders ausgeliefert:

Steckplatz 3 ist aus

Kein Drittland-Modell in der Auslieferung. Wer es einschalten will, trifft eine bewusste Entscheidung und dokumentiert sie.

Lokale Sicherung ist eingebaut

Tägliche Sicherung auf ein Medium im Notariat, nicht wöchentlich, weil täglich empfohlen ist. Der Wiederanlauf ohne Cloud ist Teil der Übergabe und wird einmal vorgeführt.

§ 26a BNotO statt § 43e BRAO

Vertrag in Textform, Verpflichtung auf die Verschwiegenheit unter Strafandrohung, Regelung zur Unterbeauftragung, sorgfältige Auswahl und deren Dokumentation. Die Entwürfe liegen bei.

Die sechs Assistenten für Notariate

Urkunden-Vorentwurf

Rohentwurf aus dem Beurkundungsauftrag, ausschließlich auf Basis Ihrer eigenen Muster, nie aus fremden Vorlagen. Zuarbeit; die Urkunde verantworten Sie.

Vollzugs-Checkliste

Genehmigungen, Vorkaufsrechte, Anzeigen, Löschungen, Fälligkeitsmitteilung, mit Stand je Vorgang.

Belehrungs-Erläuterer

Schwierige Belehrungsinhalte in Alltagssprache für das Beurkundungsgespräch. Bereitet die Belehrung vor, ersetzt sie nicht.

GNotKG-Erläuterer

Kostentatbestände und Geschäftswertermittlung an Beispielen. Rechnet ausdrücklich keine konkrete Kostenrechnung.

Registerunterlagen-Prüfer

Grundbuch- und Registerauszüge, Vollmachten: Vollständigkeit und Widersprüche gegen den Vorgang.

Verständlichkeitsprüfer

Prüft einen fertigen Entwurf auf Verständlichkeit für die Beteiligten und auf offene Verweise.

Die Frage, die jede Kanzlei stellt

Ersetzt das beck-online oder juris? Nein, und das ist Absicht

Wir haben das geprüft, bevor wir gefragt wurden, und geben Ihnen das Ergebnis ungeschönt.

Technisch geht es nicht

beck-online bietet keine Schnittstelle für fremde Anwendungen; der eingebaute beck-chat arbeitet innerhalb der eigenen Oberfläche. Bei juris ist kein öffentlich dokumentierter Entwicklerzugang für Fremdplattformen auffindbar. Wir könnten diese Bestände also nicht anbinden, selbst wenn wir wollten. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, hat es nicht geprüft.

Inhaltlich wäre es falsch

Ihre Kanzlei hat den Zugang zu Urteilen längst. Was fehlt, ist die Prüfung dessen, was eine KI behauptet. Genau dort setzen die Datenbankanbieter nicht an: Deren KI antwortet nur im eigenen Bestand, während daneben ohnehin ein allgemeines KI-Werkzeug benutzt wird, und zwar ungeprüft. Diese Lücke schließen wir, statt einen Wettbewerb zu simulieren, den niemand gewinnt.

Was wir stattdessen anbinden, ist offen und amtlich: die Rechtsinformations-API des Bundesministeriums der Justiz. Sie liefert Bundesgesetze (derzeit 2.453 Titel) und die Rechtsprechung der Bundesgerichte im Volltext, ohne Schlüssel, ohne Vertrag, ohne Kosten. Sie ist ausdrücklich in der Testphase, und ihr Bestand endet bei den Bundesgerichten. Beides sagen wir dazu, weil beides für die Bewertung zählt. Ihre Fachdatenbank behalten Sie, Ihr Abonnement bleibt, unsere Prüfung läuft daneben.

Beschäftigtendatenschutz

Wer die Chatverläufe sehen kann, und wer nicht

Die Frage kommt spätestens beim zweiten Termin, und sie kommt zu Recht: Was eine Referendarin oder ein angestellter Anwalt in ein Chatfenster tippt, ist auch dann sensibel, wenn kein Mandant darin vorkommt.

WerSieht wasWie lange gespeichert
Der Nutzer selbsteigene Verläufe vollständigbis zur eigenen Löschung, längstens bis zur eingestellten Frist (Standard 90 Tage)
Kanzlei-AdministratorKonten und Rechte; fremde Verläufe technisch nichtÄnderung dieser Einstellung ist im Prüfprotokoll sichtbar
FabStack im Supportnur nach ausdrücklicher Anforderung und dokumentiertkein Dauerzugriff
ServerprotokolleZeitpunkt, Nutzer, Modell, keine Inhalte14 Tage
SchwärzungsprotokollTyp und Anzahl der Ersetzungen, nie Originaltextenach Löschkonzept

Die Nutzungsauswertung für die Kanzleileitung ist ohne Personenbezug. Es gibt keine Auswertung einzelner Anwältinnen und Anwälte und keine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle. In Kanzleien mit Betriebsrat gilt: Eine Plattform mit Chatverläufen ist eine technische Einrichtung, die zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet ist. Sprechen Sie vor der Einführung mit dem Gremium; eine Muster-Betriebsvereinbarung liegt bei.

Was es kostet

Nach Nutzung statt pro Kopf, mit einem Deckel, den Sie setzen

Drei Blöcke, sauber getrennt. Einrichtung und Schulung einmalig als Projekt. Betreuung als feste monatliche Pauschale. Verbrauch nach Nutzung, mit einem Limit, das Sie selbst setzen und das technisch durchgesetzt wird, nicht als Zusage. Wird das Limit erreicht, antwortet das System nicht mehr über das kostenpflichtige Modell, statt eine Rechnung zu erzeugen, mit der Sie nicht gerechnet haben. Bei achtzig Prozent geht vorher eine Warnung an die Kanzleileitung.

Grundlage der Schätzung: Listenpreise der Modellanbieter Stand August 2026, gerechnet mit dem europäischen Steckplatz für gelbe und dem starken Modell für grüne Anfragen. Eine umfangreiche Aktenanalyse liegt erfahrungsgemäß bei zwei bis drei Euro, ein Schriftsatzentwurf meist unter einem Euro. Nicht enthalten: der eigene Server (wenige Euro monatlich bei uns gehostet, oder Ihre eigene Hardware), Einrichtung und Schulung als einmaliges Projekt, die monatliche Betreuungspauschale. Eine Kostenaussage ohne Datum ist in einer Partnerbesprechung wertlos, deshalb steht das Datum hier.

Der Weg

Grün zuerst, und zwar aus einem guten Grund

Die grüne Stufe braucht keine berufsrechtliche Vorklärung, weil nichts Vertrauliches hineingeht. Sie können also anfangen, während die Prüfung noch läuft, und Sie wissen nach vier Wochen, ob das Werkzeug in Ihrer Kanzlei überhaupt angenommen wird. Das ist die Information, die vor jeder Investitionsentscheidung fehlt.

1. Bestandsaufnahme und Dienstanweisung

Halber Tag. Wir sehen uns an, was heute schon benutzt wird, auch das Private, und entwerfen die Ampel-Dienstanweisung. Ergebnis: ein Blatt, das Ihre Kanzleileitung zeichnen kann.

2. Pilot in der grünen Stufe

Vier bis sechs Wochen, drei bis acht Freiwillige, keine Mandatsdaten. Ergebnis: die Antwort auf die Frage, ob es benutzt wird.

3. Wächter-Ausbau und gelbe Stufe

Aktenstamm aus Ihrer Kanzleisoftware anbinden, Prüfansicht, Protokoll, und eine Messung an einem Testsatz aus Ihren eigenen anonymisierten Akten. Erst wenn diese Messung vorliegt, wird gelb freigeschaltet.

4. Fundstellen-Prüfer scharf

Automatische Prüfung unter jeder Antwort. Ab hier verlässt kein Entwurf mehr die Kanzlei, ohne dass seine Zitate maschinell gegengelesen wurden.

5. Papierpaket abschließen

Verpflichtung in Textform, Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept, Unterauftragsverarbeiter, Zuarbeit zur Folgenabschätzung. Zur Prüfung durch Sie oder Ihren Berufsrechtsberater.

Ihr Zeitaufwand als Partnerin oder Partner: etwa 90 Minuten für die Bestandsaufnahme, ein Nachmittag für das Team, ein Export aus der Kanzleisoftware. Alles andere machen wir. Abbruchkriterien werden vorher vereinbart, nicht hinterher diskutiert.

Wer das baut

Eine kleine Firma aus Lage. Genau deshalb steht im Vertrag, wie Sie ohne uns weitermachen

Was wir sonst tun

FabStack GmbH, Lage in Ostwestfalen, inhabergeführt. 3D-Druck-Manufaktur, deren eigene Fertigung von selbst entwickelter Software gesteuert wird. Große offene Sprachmodelle auf eigener Hardware. Server, Mail und Websites im Betrieb für zahlende Kunden, einschließlich Übergabedokumentation. Wir verkaufen nichts, was wir nicht selbst täglich benutzen, und Sie dürfen es sich im Termin ansehen.

Wie Sie ohne uns weiterkommen

Der Kern ist Open WebUI, also quelloffene Standardsoftware ohne proprietäres Format. Der Server steht in Deutschland und kann von einem anderen Dienstleister übernommen werden. Vollständiger Export von Verläufen und Konfiguration, Betriebshandbuch, Übergabe an einen Dritten, Löschprotokoll innerhalb einer benannten Frist, auf Wunsch Betrieb auf Ihrer eigenen Hardware. Die Reaktionszeit steht im Vertrag.

Der Ehrlichkeitsblock: Kanzlei-Referenzen bauen wir gerade auf. Deshalb zeigen wir Ihnen eine laufende Plattform statt einer Logo-Wand. Sobald eine Kanzlei bereit ist, steht hier ihr Name, ihr Ort und eine Ansprechperson, die Sie anrufen dürfen, und kein anonymes Zitat mit Vorname und Berufsbezeichnung. Die Schulplattform derselben Architektur ist seit August 2026 in Betrieb und lässt sich im Termin vorführen.

Einwände

Die Fragen, die zu Recht kommen

Haftet am Ende nicht doch ich, wenn die KI Unsinn schreibt?

Ja, vollständig, und daran ändert kein Werkzeug etwas. Die Verantwortung gegenüber Ihrem Mandanten bleibt bei Ihnen. Was dieses Produkt tut, ist die Wahrscheinlichkeit zu senken, dass Ihnen ein erfundenes Zitat durchgeht, und Ihnen zu zeigen, wo Sie hinsehen müssen. Ein Werkzeug, das Ihnen Haftung abnehmen will, verspricht etwas, das es nicht halten kann.

Wie kann ich prüfen, dass wirklich nur Platzhalter das Haus verlassen?

Auf drei Wegen. Erstens die Prüfansicht im Chat, die vor dem Absenden zeigt, was ersetzt wurde. Zweitens ein Testzugang für Sie oder Ihren Datenschutzbeauftragten, der die tatsächlich ausgehende Anfrage anzeigt, nicht nur unsere Darstellung davon. Drittens das Schwärzungsprotokoll, das Typ und Anzahl der Ersetzungen festhält und dessen Klartextfreiheit maschinell geprüft wird.

Brauche ich die Einwilligung meiner Mandanten?

Das ist eine der Fragen, die Sie oder Ihr Berufsrechtsberater beantworten müssen, nicht wir. Was wir dazu beitragen können: eine Beschreibung, was technisch tatsächlich passiert, damit die Frage auf einer belastbaren Grundlage entschieden wird, und ein Formulierungsvorschlag für eine Klausel in der Mandatsvereinbarung, den Sie prüfen und ändern.

Wir arbeiten mit RA-MICRO. Passt das zusammen?

Für den Aktenstamm ja: Der Standardweg ist ein CSV-Export mit Rolle, Name und Aktenzeichen, den alle gängigen Kanzleisoftware-Systeme können, und das ist bewusst der erste Weg, weil er ohne Projekt funktioniert. Eine tiefere Anbindung über die Programmierschnittstelle ist möglich, lohnt sich aber erst ab einer gewissen Größe. Ihr Fristenkalender, Ihre Akten und Ihre Rechnungsstellung bleiben, wo sie sind.

Was passiert, wenn die Rechtslage sich ändert?

Regulatorische Anpassungen der Plattform sind in der Betreuungspauschale enthalten. Alles darüber hinaus wird vorher beziffert. Und weil das eine ehrliche Antwort verlangt: Die Lage bewegt sich. Die Kammern haben ihre Positionen 2024 bis 2026 nachgeschärft, die Bundesnotarkammer zuletzt im Rundschreiben 1/2026. Deshalb ist die Prüfung neuer KI-Dienste vor ihrer Einführung Teil der Betreuung und keine Sonderleistung.

Ist das nicht ein Datenschutzproblem, egal was Sie tun?

Es ist ein Datenschutzthema, und es bleibt eines. Pseudonymisierte Daten sind weiterhin personenbezogene Daten. Die Frage ist nicht, ob eine Verarbeitung stattfindet, sondern ob sie dokumentiert, begrenzt und beherrscht ist. Die Alternative ist in den meisten Kanzleien nicht "keine KI", sondern KI in privaten Konten auf privaten Geräten, ohne Vertrag, ohne Wächter und ohne dass jemand davon weiß.

Warum sollten wir eine Firma aus Ostwestfalen nehmen und nicht Harvey oder Beck-Noxtua?

Sollten Sie nicht unbedingt. Für eine internationale Großkanzlei mit englischsprachigem Transaktionsgeschäft sind diese Anbieter die naheliegendere Wahl, und ihre Preise (grob 1.200 bis 2.000 US-Dollar je Platz und Monat bei Harvey, ab etwa 1.050 Euro monatlich für drei Lizenzen bei Beck-Noxtua) sind dort tragbar. Unser Zuschnitt ist der andere Fall: die Kanzlei mit drei bis dreißig Personen, die nach Nutzung zahlen will statt pro Kopf, die ihren Server in Deutschland haben will und die einen Ansprechpartner braucht, der ans Telefon geht.

Wie schnell sind wir wieder draußen, wenn es nicht passt?

Der Verbrauchsteil hat keine Mindestlaufzeit. Für die Betreuung gilt die vereinbarte Frist. Beim Ausstieg bekommen Sie einen vollständigen Export von Verläufen und Konfiguration, das Betriebshandbuch und ein Löschprotokoll. Der Pilot in der grünen Stufe ist ausdrücklich als Abbruchpunkt gebaut, nicht als Einstiegsdroge.

Der nächste Schritt

Bringen Sie einen eigenen Fall mit

Dreißig Minuten, bei Ihnen oder per Bildschirmfreigabe, mit einem echten Vorgang aus Ihrer Kanzlei: ein Aktenkonvolut, ein Entwurf, eine Rechtsfrage. Die Namen dürfen echt sein, der Wächter ersetzt sie vor dem Absenden, und Sie sehen dabei zu. Wir installieren vorher nichts und brauchen vorab keine Daten von Ihnen.

Kanzleileitung

Termin vereinbaren, einen Fall mitbringen, danach entscheiden, ob ein Pilot in der grünen Stufe Sinn ergibt.

Datenschutzbeauftragte

Unterlagenmappe ohne Formular, auf Wunsch ein Testzugang mit Einblick in die tatsächlich ausgehende Anfrage, gern auch im Gespräch ohne die Kanzleileitung.

Notariate

Eigener Termin mit der Notariats-Konfiguration: Steckplatz 3 aus, lokale Sicherung vorgeführt, § 26a BNotO als Ausgangspunkt.

FabStack GmbH
Sergej Enenko
Telefon und E-Mail über fabstack.de
Lage, Ostwestfalen

Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Alle berufs- und datenschutzrechtlichen Aussagen sind Ausgangspunkte für Ihre eigene Prüfung, nicht deren Ergebnis.