Haftet am Ende nicht doch ich, wenn die KI Unsinn schreibt?
Ja, vollständig, und daran ändert kein Werkzeug etwas. Die Verantwortung gegenüber Ihrem
Mandanten bleibt bei Ihnen. Was dieses Produkt tut, ist die Wahrscheinlichkeit zu senken, dass
Ihnen ein erfundenes Zitat durchgeht, und Ihnen zu zeigen, wo Sie hinsehen müssen. Ein
Werkzeug, das Ihnen Haftung abnehmen will, verspricht etwas, das es nicht halten kann.
Wie kann ich prüfen, dass wirklich nur Platzhalter das Haus verlassen?
Auf drei Wegen. Erstens die Prüfansicht im Chat, die vor dem Absenden zeigt, was ersetzt
wurde. Zweitens ein Testzugang für Sie oder Ihren Datenschutzbeauftragten, der die tatsächlich
ausgehende Anfrage anzeigt, nicht nur unsere Darstellung davon. Drittens das Schwärzungsprotokoll,
das Typ und Anzahl der Ersetzungen festhält und dessen Klartextfreiheit maschinell geprüft wird.
Brauche ich die Einwilligung meiner Mandanten?
Das ist eine der Fragen, die Sie oder Ihr Berufsrechtsberater beantworten müssen, nicht wir.
Was wir dazu beitragen können: eine Beschreibung, was technisch tatsächlich passiert, damit die
Frage auf einer belastbaren Grundlage entschieden wird, und ein Formulierungsvorschlag für eine
Klausel in der Mandatsvereinbarung, den Sie prüfen und ändern.
Wir arbeiten mit RA-MICRO. Passt das zusammen?
Für den Aktenstamm ja: Der Standardweg ist ein CSV-Export mit Rolle, Name und Aktenzeichen,
den alle gängigen Kanzleisoftware-Systeme können, und das ist bewusst der erste Weg, weil er
ohne Projekt funktioniert. Eine tiefere Anbindung über die Programmierschnittstelle ist möglich,
lohnt sich aber erst ab einer gewissen Größe. Ihr Fristenkalender, Ihre Akten und Ihre
Rechnungsstellung bleiben, wo sie sind.
Was passiert, wenn die Rechtslage sich ändert?
Regulatorische Anpassungen der Plattform sind in der Betreuungspauschale enthalten. Alles
darüber hinaus wird vorher beziffert. Und weil das eine ehrliche Antwort verlangt: Die Lage
bewegt sich. Die Kammern haben ihre Positionen 2024 bis 2026 nachgeschärft, die Bundesnotarkammer
zuletzt im Rundschreiben 1/2026. Deshalb ist die Prüfung neuer KI-Dienste vor ihrer Einführung
Teil der Betreuung und keine Sonderleistung.
Ist das nicht ein Datenschutzproblem, egal was Sie tun?
Es ist ein Datenschutzthema, und es bleibt eines. Pseudonymisierte Daten sind weiterhin
personenbezogene Daten. Die Frage ist nicht, ob eine Verarbeitung stattfindet, sondern ob sie
dokumentiert, begrenzt und beherrscht ist. Die Alternative ist in den meisten Kanzleien nicht
"keine KI", sondern KI in privaten Konten auf privaten Geräten, ohne Vertrag, ohne Wächter und
ohne dass jemand davon weiß.
Warum sollten wir eine Firma aus Ostwestfalen nehmen und nicht Harvey oder Beck-Noxtua?
Sollten Sie nicht unbedingt. Für eine internationale Großkanzlei mit englischsprachigem
Transaktionsgeschäft sind diese Anbieter die naheliegendere Wahl, und ihre Preise (grob 1.200
bis 2.000 US-Dollar je Platz und Monat bei Harvey, ab etwa 1.050 Euro monatlich für drei Lizenzen
bei Beck-Noxtua) sind dort tragbar. Unser Zuschnitt ist der andere Fall: die Kanzlei mit drei bis
dreißig Personen, die nach Nutzung zahlen will statt pro Kopf, die ihren Server in Deutschland
haben will und die einen Ansprechpartner braucht, der ans Telefon geht.
Wie schnell sind wir wieder draußen, wenn es nicht passt?
Der Verbrauchsteil hat keine Mindestlaufzeit. Für die Betreuung gilt die vereinbarte Frist.
Beim Ausstieg bekommen Sie einen vollständigen Export von Verläufen und Konfiguration, das
Betriebshandbuch und ein Löschprotokoll. Der Pilot in der grünen Stufe ist ausdrücklich als
Abbruchpunkt gebaut, nicht als Einstiegsdroge.