Schritt 2 von 4 · Der Schutz

Zwei Wächter, einer nach draußen, einer nach innen

Der eine schwärzt Mandantendaten vor dem Absenden, der andere prüft jede Fundstelle gegen die amtliche Datenbank des Bundes. Tippen Sie beide selbst.

Zuerst die Grenzen

Was dieses System nicht tut

Wer Ihnen sagt, wo die Grenzen sind, dem können Sie den Rest glauben. Vier Dinge sind hier bewusst nicht gebaut, und keines davon aus technischen Gründen.

Diese KI berechnet und überwacht keine Fristen.
Sie versendet nichts über beA.
Sie gibt keine Erfolgsprognose für ein Verfahren ab.
Sie berät keine Mandanten, sondern arbeitet der Kanzlei zu.

Fristen sind der häufigste Regressfall der Anwaltschaft. Sie gehören in den Fristenkalender Ihrer Kanzleisoftware, mit Vorfrist, Erledigungsvermerk und Vier-Augen-Kontrolle. Der Assistent darf erklären, wie eine Frist läuft; er rechnet sie nicht aus, und er wacht nicht über sie.

Den beA-Versand gäbe die Schnittstelle technisch her, das wäre eine Fingerübung. Ein automatisch versendeter Schriftsatz verlässt aber Ihren Verantwortungsbereich, bevor ihn jemand gelesen hat. Eingehende Nachrichten aufbereiten: denkbar. Ausgehende automatisch versenden: nein.

Eine Erfolgsprognose ist anwaltliche Kernleistung und lässt sich nicht aus Textstatistik ableiten. Wer Ihnen "70 Prozent Erfolgsaussicht" anzeigt, verkauft Ihnen eine Zahl, für die Sie haften. Und ein Mandantenportal mit KI-Auskunft berührt das Rechtsdienstleistungsgesetz; das wäre ein anderes Produkt mit einer anderen Prüfung.

Die zweite Ehrlichkeit, gleich daneben: Sprachmodelle irren sich mitunter überzeugend. Jede Antwort ist ein Entwurf, nie ein Endprodukt. Deshalb steht in diesem Produkt der Fundstellen-Prüfer, und deshalb steht die Prüfpflicht in der Dienstanweisung, die Sie mitbekommen. Das Kammergericht hat das im Beschluss vom 20.11.2025 so ausgesprochen: KI-Hilfe ist erlaubt, die Prüfung der zitierten Fundstellen ist Pflicht.

Wächter eins, nach draußen

Das Modell bekommt Platzhalter, nicht Ihren Aktenstamm

Bei den meisten Angeboten ist der Schutz von Mandatsdaten eine Verhaltensregel an Ihre Mitarbeiter. Hier ist er eine Funktion: geprüft gegen den Aktenstamm aus Ihrer Kanzleisoftware, sichtbar vor dem Absenden, und in der Antwort wieder zurückgetauscht. Sie müssen uns das nicht glauben, Sie können es hier tippen. Dieses Widget rechnet vollständig in Ihrem Browser und sendet nichts ab.

Was Sie schreiben
Was das Modell bekommt
Prüfansicht

Demo-Aktenstamm dieses Widgets: Henriette Vosskamp (Mandantin), Gerd Brinkmeier (Gegner), Deniz Aslan (Zeuge), Nordlicht Bauträger GmbH (Mandantin), Rüdiger Sattler (Gegner), Karla Wüstenberg (Dritte), Aktenzeichen 24/0117 und 25/0042. Produktiv kommt der Stamm aus dem Export Ihrer Kanzleisoftware und liegt auf Ihrem Server.

Drei Schichten

Abgleich gegen den Aktenstamm Ihrer Kanzleisoftware (Rolle, Name, eigenes Aktenzeichen). Feste Muster für IBAN, Handelsregister, Grundbuchblatt, Steuernummer, Steuer-ID, Telefon, E-Mail, Anschrift und Geburtsdatum. Ein lokaler Restfänger für unbekannte Namen.

Rollen statt Nummern

Mandant, Gegner, Zeuge und Dritte sind im Schriftsatz nicht austauschbar. Die Platzhalter tragen die Rolle mit, sonst schreibt das Modell Unsinn über die falsche Partei.

Fail-closed

Auch ohne Treffer im Aktenstamm gilt eine Anfrage als gelb, sobald sie nach Mandat riecht: "mein Mandant", eine Parteirolle, eine Anrede mit Namen, ein genanntes Aktenzeichen, ein Geburtskontext. Ein Fehlalarm kostet eine etwas schwächere Antwort, ein Durchrutscher kostet die Verschwiegenheitspflicht.

Heißt aus „Vosskamp" immer „[Mandant B]"?

Die Platzhalter sind nicht zufällig. Namen aus Ihrem Aktenstamm bekommen einen festen, rollentragenden Platzhalter je Person: [Mandant B] steht durchgängig für dieselbe Person, damit das Modell in einem langen Schriftsatz Mandant und Gegner nicht verwechselt. Die Rolle bleibt sichtbar, der echte Name nie.

Innerhalb einer Akte bleibt der Platzhalter über alle Anfragen hinweg gleich. Legen Sie Ihre Chats zu einem Mandat in einem Ordner ab, behält jede Person und jede Kontonummer über den ganzen Vorgang denselben Platzhalter - so geht das Gesamtbild eines Verfahrens auch über viele Anfragen hinweg nicht verloren. Diese Zuordnung liegt verschlüsselt auf Ihrer eigenen Instanz (je Akte eine Datei), geht nie an das Modell und wird zusammen mit der Akte gelöscht. Für einzelne Fragen ohne Akte lebt die Zuordnung nur im Arbeitsspeicher und wird nach der Antwort verworfen.

Jeder Platzhalter ist eindeutig, damit der Rücktausch in der Antwort genau den richtigen Namen und die richtige Kontonummer wieder einsetzt und nicht zwei Werte vertauscht. Auch wenn jemand Sonderzeichen weglässt („Desiree" statt „Désirée", „Mueller" statt „Müller"), erkennt der Wächter den Namen.

Ihre KanzleiAnfrage mit Namen, Aktenzeichen, Kontodaten
Wächterersetzt gegen den Aktenstamm, zeigt die Prüfansicht
Modellsieht Platzhalter, nie Ihren Aktenstamm
Prüferhält jede Fundstelle gegen die Bundes-API
Zurück bei IhnenKlarnamen wieder eingesetzt, Zitate markiert

Die Ersetzung passiert vor dem Absenden. Die Zuordnung von Name zu Platzhalter geht nie an das Modell und verlässt nie Ihre Instanz: innerhalb einer Akte liegt sie verschlüsselt auf Ihrem eigenen System und wird mit der Akte gelöscht, außerhalb einer Akte nur im Arbeitsspeicher. Diese Sätze tragen die gesamte Risikobewertung, deshalb stehen sie hier und nicht in einer Fußnote.

Was der Wächter absichtlich nicht schwärzt, und warum das die schwierigste Entscheidung war: Fremde Aktenzeichen. "VIII ZR 198/15" ist ein öffentliches BGH-Urteil, "8 O 4860/25" kann Ihr laufendes Verfahren sein. Ein Muster kann das nicht unterscheiden. Wer alle Aktenzeichen schwärzt, zerstört jede Rechtsrecherche und macht das Produkt für den einzigen Zweck unbrauchbar, für den es gekauft wird. Geschwärzt wird deshalb nur, was in Ihrem Aktenstamm steht. Ein unbekanntes Aktenzeichen macht die Anfrage gelb, bleibt aber lesbar. Dasselbe gilt für Urteilsdaten: "BGH, Urteil vom 13.04.2016" bleibt stehen, "geboren am 13.04.1968" nicht.

Wächter zwei, nach innen

Jede Fundstelle wird geprüft, bevor Sie sie lesen

Es gibt die Fälle bereits. Das Kammergericht hat am 20.11.2025 eine Anwältin ermahnt, weil ihr Schriftsatz erfundene Rechtsprechungszitate enthielt. Das Amtsgericht Köln rügte am 02.07.2025 einen Anwalt aus demselben Grund. Das Landgericht Darmstadt strich einem Sachverständigen die Vergütung vollständig, weil er sein Gutachten unerkannt von einer KI erstellen ließ. In allen drei Fällen hätte eine maschinelle Gegenprüfung den Schaden verhindert.

Deshalb läuft hinter jeder Antwort eine Prüfung: Jedes Aktenzeichen im Text wird gegen die amtliche Rechtsinformations-API des Bundes gehalten. Das Widget unten macht genau das, live, aus Ihrem Browser heraus. Es ist keine Simulation und keine hinterlegte Liste.

Diese Prüfung fragt testphase.rechtsinformationen.bund.de ab, den offenen Dienst des Bundesministeriums der Justiz. Nach außen gehen ausschließlich die Aktenzeichen, kein Sachverhalt, keine Namen, keine Kennung. Der Bestand dieser Quelle umfasst heute Bundesgerichte; was das für Instanzrechtsprechung bedeutet, steht direkt darunter.

Belegt

Das Aktenzeichen steht in der amtlichen Datenbank, mit Gericht und Entscheidungsdatum. Weicht das im Text genannte Gericht davon ab, wird auch das gemeldet.

Nicht auffindbar

Nur bei Bundesgerichten, denn nur deren Bestand ist dort vollständig geführt. Das ist das starke Signal: Ein BGH-Aktenzeichen, das dort fehlt, gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.

Nicht prüfbar

Bei Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Die amtliche Bundesquelle führt sie nicht. Nicht gefunden heißt hier ausdrücklich nicht: existiert nicht. Das sagen wir so, weil das Gegenteil eine Haftungsfalle wäre.

Der Fehler, den man hier machen kann, und den wir nicht machen: Die Suche der Bundes-API ist unscharf. Das erfundene Aktenzeichen "IX ZB 999/99" liefert vierzehn Treffer, obwohl es die Entscheidung nicht gibt. Wer auf die Trefferzahl prüft statt auf einen exakten Abgleich, bestätigt damit jede Halluzination und richtet mehr Schaden an, als er verhindert. Unsere Prüfung vergleicht das gesuchte Aktenzeichen exakt gegen das Feld, in dem die Datenbank ihre Aktenzeichen führt. Sie können das im Widget nachstellen: Der zweite Beispielknopf enthält genau diesen Fall.

Und die Grenze dieser Prüfung, die in jedem Prüfbericht mitsteht: Sie sagt, ob es die Entscheidung unter diesem Aktenzeichen gibt. Sie sagt nicht, ob die Entscheidung das trägt, wofür sie zitiert wird. Das Nachschlagen im Original ersetzt sie nicht, sie macht es nur an den richtigen Stellen dringlich.

Die unangenehme Seite

Was der Wächter nicht erkennt

Ein Anbieter, der seine Schwächen zeigt, hat gerade bewiesen, dass er sie kennt. Fünf Fehlerklassen, alle mit Beispiel, keine abstrakt:

1. Der fehlende Stammeintrag

"Der Geschäftsführer hat zugesagt, dass Herr Kettelhoit den Termin wahrnimmt." Kettelhoit steht nicht im Aktenstamm, weil er nie als Beteiligter angelegt wurde. Der Name geht durch. Was greift: Die Fail-closed-Regel erkennt die Anrede und macht die Anfrage gelb, das Modell im Drittland bekommt sie also nicht.

2. Die Kontextidentifizierung

"Der Bauunternehmer aus dem Nachbarort, dessen Tochtergesellschaft letztes Jahr insolvent wurde." Kein Name, kein Muster, und trotzdem im Zweifel eindeutig. Gegen diese Klasse hilft kein Wächter, sondern nur die rote Ampelstufe.

3. Der Tippfehler

"Vosskam" statt "Vosskamp". Der Abgleich verzeiht fehlende Sonderzeichen ("Desiree" für "Désirée"), aber keine ausgelassenen Buchstaben - sonst würde er halbe Wörter zerlegen. Genau deshalb gibt es die Prüfansicht vor dem Absenden: Wer dort sieht, dass ein Name nicht ersetzt wurde, korrigiert ihn.

4. Der Fremdtext

Ein eingefügtes Schreiben der Gegenseite enthält Namen von Personen, die in keiner Akte stehen: Sachbearbeiter, Zeugen, Nachbarn. Sie sind dem Wächter unbekannt.

5. Der Sachverhalt selbst

Bei einem pressebekannten Mandat, einer seltenen Konstellation am kleinen Ort oder einem konkreten Tatvorwurf ist der pseudonymisierte Text weiterhin zuzuordnen. Das ist keine Schwäche der Umsetzung, das ist die Grenze des Verfahrens.

6. Das Diktat

Anwälte diktieren, und die Tonaufnahme durchläuft den Wächter nicht: Sie geht als Audio an die Spracherkennung, erst das Transkript wird geschwärzt. Bis die Spracherkennung auf Ihrem eigenen Server läuft, bleibt Diktat auf grüne Aufgaben beschränkt, und genau so steht es in der Dienstanweisung.

Zur Messung, offen gesagt: Unser Selbsttest umfasst derzeit 26 Ersetzungsfälle und 10 Verdachtsfälle und läuft vollständig durch. Er misst Konsistenz, nicht Betriebsrecall: Die Fälle stammen vom selben Team wie die Regeln. Eine Prozentzahl behaupten wir deshalb nicht. Belastbar wird eine Erkennungsquote erst an einem unabhängigen Testsatz aus echten, anonymisierten Akten Ihrer Kanzlei, und genau das ist ein eigener Arbeitsschritt im Projekt.

Und die Rechtsklarstellung, bevor sie jemand anders ausspricht: Der Wächter anonymisiert nicht, er pseudonymisiert. Die Verarbeitung bleibt personenbezogen und gehört in Ihr Verarbeitungsverzeichnis. Den Textbaustein dafür liefern wir mit.

Die Hausregel

Die Ampel: ein Blatt, auf das Sie zeigen können

In einer Kanzlei ist praktisch alles vertraulich, bis hin zur Tatsache der Mandatierung. Eine Ampel, die das ignoriert, ist Dekoration. Diese hier fängt deshalb mit Rot an.

Rot bleibt im Haus

Nicht weil die Technik versagt, sondern weil Pseudonymisierung hier strukturell nicht trägt:

  • Sachverhalte, die für sich identifizierend sind: Presseberichterstattung, prominente Beteiligte, seltene Konstellationen am kleinen Ort
  • Strafverteidigung mit konkretem Tatvorwurf, Sexualstrafrecht, Gesundheitsdaten und andere besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO
  • Mandate, in denen der Mandant widersprochen hat oder die Mandatsvereinbarung den KI-Einsatz nicht deckt
  • Beschlagnahmeschutz und Zeugnisverweigerungsrecht als Kern des Mandats, Whistleblower-Identitäten, laufende interne Untersuchungen

Für rote Fälle bleibt das Modell auf Ihrem eigenen Server oder die klassische Arbeitsweise ohne KI. Das ist eine legitime Antwort.

Grün, jederzeit

Kein Mandatsbezug, kein Personenbezug:

  • abstrakte Rechtsfragen und Normrecherche
  • Rechtsprechungsrecherche ohne Fallbezug
  • Textbausteine und Klauselformulierungen ohne Parteinamen
  • Schriftsatzstruktur, Fortbildung, Fachbegriffe erklären

Hier liegt ein erheblicher Teil des Nutzens, und es ist der Teil, mit dem Sie ohne jede berufsrechtliche Vorklärung anfangen können.

Gelb, nur geschwärzt

Der Alltag, technisch abgesichert durch den Wächter und begrenzt durch dessen Schwächen:

  • Aktenzusammenfassung und Schriftsatzentwurf
  • Vertrags- und Klauselprüfung
  • Mandantenschreiben
  • Analyse gegnerischer Schriftsätze
  • Sachverhaltsstrukturierung nach dem Erstgespräch

Gelbe Anfragen hält das System serverseitig vom Drittland-Modell fern, auch wenn jemand es von Hand auswählt.

Die Sortierübung: fünf Fälle, wo gehören sie hin?

Erfahrungsgemäß sitzt die Ampel nach fünf Fällen. Probieren Sie es.

Genau dieser Text wird als Entwurf einer Dienstanweisung mitgeliefert, mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Berufsrechtsberater angepasst und von der Kanzleileitung gezeichnet. Im Notariat heißt das Papier Dienstanweisung nach § 26a BNotO und trägt zugleich die Auswahl- und Überwachungsentscheidung.

Die Frage, die jede Kanzlei stellt

Ersetzt das beck-online oder juris? Nein, und das ist Absicht

Wir haben das geprüft, bevor wir gefragt wurden, und geben Ihnen das Ergebnis ungeschönt.

Technisch geht es nicht

beck-online bietet keine Schnittstelle für fremde Anwendungen; der eingebaute beck-chat arbeitet innerhalb der eigenen Oberfläche. Bei juris ist kein öffentlich dokumentierter Entwicklerzugang für Fremdplattformen auffindbar. Wir könnten diese Bestände also nicht anbinden, selbst wenn wir wollten. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, hat es nicht geprüft.

Inhaltlich wäre es falsch

Ihre Kanzlei hat den Zugang zu Urteilen längst. Was fehlt, ist die Prüfung dessen, was eine KI behauptet. Genau dort setzen die Datenbankanbieter nicht an: Deren KI antwortet nur im eigenen Bestand, während daneben ohnehin ein allgemeines KI-Werkzeug benutzt wird, und zwar ungeprüft. Diese Lücke schließen wir, statt einen Wettbewerb zu simulieren, den niemand gewinnt.

Was wir stattdessen anbinden, ist offen und amtlich: die Rechtsinformations-API des Bundesministeriums der Justiz. Sie liefert Bundesgesetze (derzeit 2.453 Titel) und die Rechtsprechung der Bundesgerichte im Volltext, ohne Schlüssel, ohne Vertrag, ohne Kosten. Sie ist ausdrücklich in der Testphase, und ihr Bestand endet bei den Bundesgerichten. Beides sagen wir dazu, weil beides für die Bewertung zählt. Ihre Fachdatenbank behalten Sie, Ihr Abonnement bleibt, unsere Prüfung läuft daneben.

Beschäftigtendatenschutz

Wer die Chatverläufe sehen kann, und wer nicht

Die Frage kommt spätestens beim zweiten Termin, und sie kommt zu Recht: Was eine Referendarin oder ein angestellter Anwalt in ein Chatfenster tippt, ist auch dann sensibel, wenn kein Mandant darin vorkommt.

WerSieht wasWie lange gespeichert
Der Nutzer selbsteigene Verläufe vollständigbis zur eigenen Löschung, längstens bis zur eingestellten Frist (Standard 90 Tage)
Kanzlei-AdministratorKonten und Rechte; fremde Verläufe technisch nichtÄnderung dieser Einstellung ist im Prüfprotokoll sichtbar
FabStack im Supportnur nach ausdrücklicher Anforderung und dokumentiertkein Dauerzugriff
ServerprotokolleZeitpunkt, Nutzer, Modell, keine Inhalte14 Tage
SchwärzungsprotokollTyp und Anzahl der Ersetzungen, nie Originaltextenach Löschkonzept

Die Nutzungsauswertung für die Kanzleileitung ist ohne Personenbezug. Es gibt keine Auswertung einzelner Anwältinnen und Anwälte und keine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle. In Kanzleien mit Betriebsrat gilt: Eine Plattform mit Chatverläufen ist eine technische Einrichtung, die zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet ist. Sprechen Sie vor der Einführung mit dem Gremium; eine Muster-Betriebsvereinbarung liegt bei.

Schritt 3 von 4 · als Nächstes Kosten und Kanzleipflichten →

Oder direkt: Termin vereinbaren

↑